Information für potenzielle Spender für die Samenbank
Bewerber als Samenspender müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Alter: mindestens 18 und maximal 35 Jahre
• Gesundheit
• Keine vererbbaren Erkrankungen in der Familie
• Abgeschlossener Schulabschluss
• Kein Drogenkonsum, Geschlechtskrankheiten und Hepatitis in der Vorgeschichte
• Keine vorherige Samensspende an anderen Instituten
• Bevorzugt werden Männer, die schon gesunde Kinder haben.
Gesetzlich darf ein Samenspender darf nur für 3 Ehen oder Lebensgemeinschaften spenden. Wenn diese also ihre Familienplanung abgeschlossen haben, darf seine Spende für weitere Ehen oder Lebensgemeinschaften nicht mehr entgegengenommen werden.
Der Spender bleibt zwar für das Paar, das sich der medizinisch unterstützen Fortpflanzung unterzieht, anonym, hat jedoch keine Rechte und Pflichten gegenüber dem mit seinem Samen gezeugten Kind. Das auf diese Weise entstandene Kind hat jedoch ab dem 14. Lebensjahr das Recht, Einsicht in die Behandlungs-Aufzeichnungen zu nehmen und könnte so den Spender identifizieren. Der Spender muss also einverstanden damit sein, dass ihn eventuell ein mit seinem Samen gezeugtes Kind einmal kontaktiert, um den biologischen Vater kennen zu lernen.
Bewerbung als Samenspender
Bitte melden Sie sich bei Doz. Dr. Peter Kemeter unter: Tel: 0664 922 48 86 oder e-mail an:
peter.kemeter@aon.at
Sie erhalten einen Termin für ein Gespräch und eine Probespende:
• Ihr Ejakulat wird untersucht (Spermiogramm und bakteriologische Kultur), das als Grundlage für die Eignung als Spender dient. Die Samenprobe wird auch dahingehend untersucht, ob sie den Einfrier- und Wiederauftau-Prozess ohne wesentlichen Qualitätsverlust übersteht. Erfahrungsgemäß ist das nur dann der Fall, wenn der Samen eine sehr hohe Qualität in Bezug auf Zahl und Beweglichkeit der Spermien hat.
Sollte Ihr Samen diesen Qualitätskriterien nicht entsprechen, so heißt das nicht, dass Sie eingeschränkt fruchtbar sind. Es kann lediglich bedeuten, dass Ihr Ejakulat eben nicht für das Einfrieren und ein erneutes Auftauen geeignet ist.
• Wenn ein positives Ergebnis dieser Untersuchung vorliegt, erhalten Sie weiteren Termin für eine Blutabnahme, um Infektionen auszuschließen und zur Unterzeichnung des gesetzlich vorgeschriebenen Vertrags (siehe
Fortpflanzungsmedizingesetz) sowie eine Aufwandsentschädigung.