Was bedeutet IVF?

Die Abkürzung IVF steht für In-Vitro-Fertilisation und bedeutet die Befruchtung außerhalb des Körpers.

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Welche Behandlungsmethoden werden im Wunschbaby-Zentrum angeboten?

  • Eisprungfeststellung
  • Ultraschall sowie 3D-Ultraschall
  • Hormonbestimmungen (zwischen dem 2. und 5. Zyklustag)
  • Hormonelle Stimulation der Eierstöcke
  • Inseminationen (Einbringung der Samen des Partners oder eines Samenspenders – im Rahmen der österreichischen gesetzlichen Bestimmungen durch die Scheide)
  • IVF (Befruchtung außerhalb des Körpers)
  • ICSI (Intracytoplasmatische Spermieninjektion) – dabei wird ein einzelnes Spermium direkt in die Eizelle injiziert
  • MESA (Microsurgical Epididymal Sperm Aspiration) – Spermiengewinnung aus den Nebenhoden
  • TESE (Testicular Sperm Extraction) – Spermiengewinnung direkt aus dem Hoden
  • Einfrieren von Samen, Eizellen und Prä-Embryonen im Rahmen der österreichischen gesetzlichen Bestimmungen
  • Genetische Untersuchung der Polkörper
  • Karyotyp-Bestimmung
  • Eileiterdurchgängigkeitsprüfung mittels Kontrastmittel-Ultraschall (HYCOSY)

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Welche Vorbefunde sollten Sie zum Erstgespräch mitbringen?

Alle Befunde, die schon erhoben wurden, um doppelte Untersuchungen zu vermeiden. Weiters, wenn möglich folgende Basisuntersuchungen: Röteltiter, Sekret aerob und anaerob, Chlamydienabstrich, PAP und Hormonstatus der Frau, Spermiogramm inklusive bakteriologischer Untersuchung beim Mann, sowie HIV und Hepatitis B und C-Serologie von beiden Partnern.

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Wer führt die Eingriffe durch?

Die Eingriffe wie Punktion und Transfer führen Herr Prof. Feichtinger, Frau Dr. Liebhart, Frau Dr. Fischlmaier sowie Frau Dr. Käfer durch.

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Wer betreut die Schwangerschaft?

Grundsätzlich betreut die Schwangerschaft Ihr niedergelassener Facharzt, allerdings bitten wir Sie, drei Wochen nach dem positiven Schwangerschaftstest noch zu abschließenden Ultraschalluntersuchungen zu uns zu kommen. Den Schwangerschaftstest können Sie entweder zu Hause oder im Institut machen.

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Gibt es finanzielle Unterstützung für eine IVF-Behandlung?

Der IVF-Fonds wurde 1999 per Gesetz geschaffen, um kinderlosen Paaren IVF-Behandlungen zu ermöglichen und ihnen finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Es werden 70 Prozent der Kosten für vier IVF-Versuche übernommen.

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Welche Kriterien müssen für den IVF-Fonds erfüllt werden?

Beide Partner müssen in Österreich bei einer öffentlichen Krankenkassa versichert sein, nicht-österreichische Staatsbürger müssen mehr als drei Monate versichert sein.
Die Altersgrenzen liegen bei 40 Jahren für Frauen und 50 Jahren bei Männern.
Als Kriterium für die IVF gelten beidseitig verschlossene, entfernte oder funktionsuntüchtige Eileiter, PCO-Syndrom und Endometriose.  Wenn die Ursache männliche Sterilität ist, so benötigt man zwei Spermiogramme im Abstand von mindestens vier Wochen, beide nicht älter als zwei Jahre, die eine schwere männliche Infertilität bestätigen (Dichte < 10 Mio; Beweglichkeit < 30% oder pathologische Formen > 70%).

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Wie sieht es mit psychologischer Unterstützung aus?

Im Wunschbaby-Zentrum stehen ausgebildete und in der Betreuung von Kinderwunschpaaren sehr erfahrene Psychotherapeutinnen zur Verfügung, die auf Wunsch die Paare in jeder einzelnen Phase der medizinischen Behandlung begleiten.

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Welche Behandlungsmethoden sind in Österreich nicht erlaubt?

  • Eizellspende
  • IVF mit Spendersamen
  • Leihmutterschaft
  • Embryospende
  • Fremdsameninsemination für alleinstehende Frauen
  • Präimplantationsdiagnostik, einzige Ausnahme: Polkörperdiagnostik (diese wird am Wunschbaby-Zentrum angeboten)

Details zu oben erwähnten Behandlungsmethoden:

  • Eizellen- und Samenspende
Nicht alle Methoden der künstlichen Befruchtung sind in allen Ländern gleichermaßen gestattet. Wie oben erwähnt, sind zum Beispiel in Österreich die Eizellenspende und die IVF mit Samenspende nicht gestattet (die Insemination mit Samenspende ist allerdings schon erlaubt). In unserem Nachbarland Tschechien hingegen sehr wohl. Für Paare, die durch diese Methoden vielleicht ihren Kinderwunsch erfüllt bekommen, nehmen wir gerne an unserem Institut in Wien die Vorbehandlungen vor.

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Muss man verheiratet sein?

Ist nicht erforderlich, nicht verheiratete Paare müssen allerdings bei einem Notar oder Bezirksgericht bestätigen, dass beide mit der Behandlung einverstanden sind.

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